Beitragssatzung des Modellflugclub Niederrhein e. V.
Der Modellflugclub ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Kleve unter VR 21368 eingetragen. Gemäß der gültigen Satzung vom 04.09.2023 ist gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung in einer gesonderten Satzung die Höhe der Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge festzuhalten. Diese Aufgabe soll die Beitragssatzung übernehmen.
§ 1 Höhe der Aufnahmegebühr
1. Jedes ordentliche, volljährige Mitglied hat eine Aufnahmegebühr von 75,- € zu entrichten
2. Jedes minderjährige Mitglied hat die Aufnahmegebühr von 75,- € nach Abschluss der Ausbildung bzw. in dem nach Erreichen des 21. Lebensjahres folgenden Kalenderjahr zu entrichten.
§ 2 Höhe des Jahresbeitrages
1. Jedes ordentliche, volljährige aktive Mitglied hat einen Jahresbeitrag von 90,- € und jedes passive Mitglied einen Jahresbeitrag von 10,- € zu entrichten.
2. Jedes minderjährige Mitglied ist bis einschließlich 18 Jahre beitragsfrei.
3. Jedes aktive Mitglied zwischen 19 und 21 Jahren hat einen Jahresbeitrag von 25,- € zu entrichten, wenn er sich noch in der Ausbildung befindet. (Auszubildende, Studenten, Schüler und dergl.. (Vorlage einer entsprechenden Ausbildungsbescheinigung ist Voraussetzung.)
4. Jedes volljährige oder minderjährige, aktive Mitglied hat zusätzlich folgenden Beitrag des Verbandes DMFV zur Deckung der Verbandsmitgliedschaft „Komfort“ incl.
– Modellflug-Haftpflichtversicherung
– Modellflug-Unfallversicherung
– Modellflug-Rechtsschutzversicherung zu zahlen:
Jugendliche Mitglieder bis 21 Jahre: 30,00 Euro
Erwachsene Mitglieder: 60,00 Euro
Prämienänderung hierzu bedürfen keiner Zustimmung der Mitglieder und werden vom Vorstand entschieden.
Bei passiven Mitgliedern beinhaltet der Mitgliedsbeitrag keinerlei Versicherung.
§ 3 Fälligkeit von Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag
1. Die Aufnahmegebühr wird gem. § 7 Abs. 1 der Satzung innerhalb von 4 Wochen nach der Aufnahme fällig. Änderung der Zahlungsverpflichtung ist auf schriftlichen Antrag möglich.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils im März/April per Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen. Änderungen hierzu bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
3. Sonderzahlungen, sowie Änderungen der Beiträge/Aufnahmegebühr bedürfen der zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 4 Gültigkeit der Beitragssatzung
Die vorliegende Beitragssatzung tritt nach Beschluß der Jahreshauptversammlung vom 18.08.2023 sofort in Kraft.
Kamp–Lintfort, den: 04.09.2023