Beitragssatzung des Modellflugclub Niederrhein e. V.
Der Modellflugclub ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Rheinberg unter VR 1368 eingetragen. Gemäß der gültigen Satzung vom 25.01.2002 ist gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung in einer gesonderten Satzung die Höhe der Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge festzuhalten. Diese Aufgabe soll die Beitragssatzung übernehmen.
§ 1 Höhe der Aufnahmegebühr
1. Jedes ordentliche, volljährige Mitglied hat eine Aufnahmegebühr von 75,- € zu entrichten
2. Jedes minderjährige Mitglied hat die Aufnahmegebühr von 75,- € nach Abschluss der Ausbildung bzw. beim Erreichen des 19. Lebensjahres aber spätestens mit 22 Jahren zu entrichten.
(Spätestens zahlbar im ersten Jahr nach der Volljährigkeit oder nach der Ausbildung).
§ 2 Höhe des Jahresbeitrages
1. Jedes ordentliche, volljährige aktive Mitglied hat einen Jahresbeitrag von 90,- € und jedes passive Mitglied einen Jahresbeitrag von 10,- € zu entrichten.
2. Jedes minderjährige Mitglied ist bis einschließlich 18 Jahre beitragsfrei.
3. Jedes aktive Mitglied zwischen 19 und 21 Jahren hat einen Jahresbeitrag von 25,- € zu entrichten, wenn er sich noch in der Ausbildung befindet. (Auszubildende, Studenten, Schüler und dergl.. (Vorlage einer entsprechenden Ausbildungsbescheinigung ist Voraussetzung.)
4. Jedes aktive Mitglied volljährig und minderjährig hat die jeweils gültige Versicherungsprämie für eine Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung zu zahlen.
(z. Zt. 37,- € pro Jahr ; Prämienänderung hierzu bedürfen keiner Zustimmung der Mitglieder und werden vom Vorstand entschieden.)
§ 3 Fälligkeit von Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag
1. Die Aufnahmegebühr wird gem. § 7 Abs. 1 der Satzung innerhalb von 4 Wochen nach der Aufnahme fällig. Änderung der Zahlungsverpflichtung ist auf schriftlichen Antrag möglich.
2. Der Mitgliedbeitrag ist eine Bringschuld und ist im Voraus im März zu zahlen.
Änderungen hierzu bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
3. Sonderzahlungen, sowie Änderungen der Beiträge/Aufnahmegebühr bedürfen der zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 4 Gültigkeit der Beitragssatzung
Die vorliegende Beitragssatzung ist in der Jahreshauptversammlung vom 30.01.2015 beschlossen worden und tritt sofort in Kraft.
Kamp–Lintfort, den: 01.02.2015