Präambel
§1, Abs. 1, LuftVO: „Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen entsprechend unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“
Modellflugzeuge haben immer bemannten Luftfahrzeugen auszuweichen, das gilt besonders für Ballons, die niemals angeflogen werden dürfen (Sicherheitsabstand).
Platzunterhalt
Die Unterhaltung und der Betrieb des Modellflugplatzes Rossenray obliegen dem Modellflugclub Niederrhein e. V. ( MFC ).
Betriebszeit
Flugzeit ist erlaubt von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.30 Uhr Ortszeit mit Modellen mit Verbrennerantrieben.
An stillen Feiertagen ist nur der Flugbetrieb mit Segel- und Elektroflugmodellen gestattet.
Stille Feiertage sind: Karfreitag, Fronleichnam, Allerheiligen, Totensonntag und Volkstrauertag.
Schalldämpfung
Alle Modelle mit Verbrennungsantrieben müssen mit wirksamen Schalldämpfern ausgerüstet sein. Die Wirksamkeit der Schalldämpfung kann durch eine Kontrollmessung mit einem Schalldruckpegelmesser überprüft werden. Im Übrigen gilt die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf.
Modelle
Es sind Modelle zugelassen mit einem max. Startgewicht von 25 kg.
Alle Modelle müssen technisch in Ordnung sein.
Frequenzen
Nach Änderungsbescheid der Bezirksregierung vom 17.03.2008 für das Modellfluggelände Rossenray in Kamp-Lintfort gelten für den Betrieb von Fernsteueranlagen für den Modellflug die Vorschriften der Bundesnetzagentur. Es dürfen weiterhin nur Fernsteueranlagen benutzt werden, die den Verfügungen der Bundesnetzagentur entsprechen. Daraus ergeben sich für den Modellflugbetrieb folgende Frequenzen:
Zugelassen sind im Frequenzband 35 MHz die Kanäle (61 bis 80, gleich Frequenzband A, und 181 bis 191, gleich Frequenzband B). Außerdem stehen vier Kanäle im 40 MHz Band zur Verfügung (Kanal 50 – 53).
Neu ist der Einsatz von 2,4 GHz Anlagen (2400,0 – 2483,5 MHz) die für den Modellflug von der Bundesnetzagentur zugelassen wurden.
Der Fernsteuersender darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn sich der Pilot überzeugt hat, dass der gleiche Kanal nicht belegt ist und er die entsprechende Frequenzmarke von der Frequenztafel entfernt hat und diese sichtbar am Sender trägt.
Dieses gilt nicht für 2,4 GHz Anlagen, da diese nach einem anderem Prinzip arbeiten und sich die Frequenzen selbstständig im Frequenzband ändern und somit immer auf einen freien Kanal zurückgreifen, ohne den Nachbarkanal zu stören. Eine Beeinflussung des Empfängers durch unzugehörige Sender ist bauartbedingt ausgeschlossen.
Versicherung
Jedes aktive Mitglied des MFC Niederrhein e. V. wird über die Vereinsversicherung privat versichert. Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, – 3.000.000,- – EUR pauschal für Personen und Sachschäden; Geltungsbereich weltweit; auf genehmigten Plätzen; im Vereinsrahmen.
Die Prämien müssen von den Mitgliedern getragen werden.
Ohne Versicherungsschutz ist der Flugbetrieb verboten.
Flugleiter
Die ordnungsgemäße Durchführung des Modellflugbetriebes obliegt den Flugleitern des MFC Niederrhein e. V.
Den Anordnungen der Flugleiter ist unbedingt Folge zu leisten.
Ihm obliegen unter anderem folgende Aufgaben:
– Modellflieger und Zuschauer auf geeignete Plätze innerhalb der Schutzvorrichtung einweisen.
– Flugbetrieb zu leiten und das Flugbuch zu führen gemäß Vorgaben.
– Er muss an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen haben.
– Er muss umfassende Erfahrungen im Führen von Flugmodellen haben und darf selbst nicht am Flugbetrieb teilnehmen.
– Er hat Gastpiloten unbedingt in den genehmigten Flug- / Luftraum einzuweisen.
Flugvorbereitungen
Alle Flugvorbereitungen müssen in den dafür vorgesehenen Schutzräumen vorgenommen werden.
Flugfeld
Auf dem Flugfeld dürfen sich nur Piloten/Pilotinnen und Helfer aufhalten, die für den Flugbetrieb unbedingt notwendig sind. Zuschauern ist das Betreten des Flugfeldes während des Flugbetriebes untersagt. Der Aufenthalt für diese Personen ist nur im Schutzraum bzw. hinter den Absperrungen gestattet.
Flug- / Luftraum
Der zugelassene Flugraum, der nicht überschritten werden darf, ist aus der Anlage zu ersehen, die beim Flugleiter einzusehen ist bzw. im Flugbuch ausliegt.
Flugbetrieb
Die Start- und Landerichtung wird vom Flugleiter festgelegt. Alle Modelle ( Boden- oder Handstart) dürfen nur von den Piloten weg gestartet werden, niemals auf die Piloten zu.
Der Start erfolgt auf der dafür vorgesehenen Fläche oder in entsprechender Entfernung von den Schutzräumen. Dies gilt auch für Seglerhandstarts und Seglerschlepp.
Alle Piloten sollen am Rande der Startbahn zusammenstehen, je nach Windrichtung rechts oder links.
Landungen und das Betreten des Flugfeldes zum Rückholen des Modells müssen den anderen Piloten kenntlich (deutliches Zurufen) gemacht werden.
Tiefflüge über die Hedgestrasse, auch im Landeanflug, sind untersagt. Mindestüberflughöhe 30 m.
Jeglicher Alkoholgenuss während des Flugbetriebs hat zu unterbleiben.
Gastflieger
Gastfliegern kann die Teilnahme am Flugbetrieb mit Zustimmung des Flugleiters ermöglicht werden. Der Nachweis einer privaten Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist zu erbringen. Gastpiloten sind auf gesonderter Seite im Flugbuch mit Namen, Adresse und Versicherungs- Nachweis Nummer einzutragen.
Anerkennung
Die Anerkennung dieser Bedingungen ist Grundlage zur Teilnahme am Modellflugbetrieb.
Alle Nachweise zur Gewichts- oder Lärmbeschränkung sind vom Piloten zu erbringen.
Bei Verstößen gegen diese Flugplatzordnung behält sich der Flugleiter/Vorstand entsprechende Maßnahmen vor.
Kamp-Lintfort, im März 2008
Der Vorstand