Liebe Vereinskollegen,
der ein oder andere hat bestimmt schon von den neuen Europäischen Regeln für den Modellflug gehört. Geregelt sind diese unter der EU Verordnung 2019/947.
Hier mal ein Link zu einem Artikel wo es recht übersichtlich zusammengefasst wurde:
Was das schlussendlich für unseren Verein bedeutet, kann heute noch nicht mit Gewissheit gesagt werden. Es zeichnet sich allerdings ab, dass wir einem Verband (z.B. DMFV oder DAEC) beitreten müssen. Da es für die neuen Regeln allerdings eine Übergangsfrist gibt, dürfen wir den Modellflugbetrieb mit unserer aktuellen Aufstiegserlaubnis bis 31.12.2022 wie gehabt weiter führen.
Ganz sicher wird aber zum Ende dieses Jahres die Registrierung für alle Piloten kommen. Jeder Pilot wird sich registrieren müssen wenn er ab dem 01.01.2021 ein Flugmodell mit einer Startmasse von mehr als 250g fliegen will oder das Flugmodell Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten (i.d.R. eine Kamera) trägt.
Seit dem 31.12.2020 ist das Portal zur Registrierung von UAS-Betreibern (UAS=unmanned aircraft System, darunter fallen dann auch Modellflugzeuge und Helikopter!) freigeschaltet und es kann sich registriert werden. Das muss von allen Modellpiloten bis Ende April erledigt sein! Auch ist es seit dem möglich eine Prüfung für Fernpiloten (Kompetenznachweis) abzulegen. Diese wird benötigt, wenn man in den Unterkategorien A1 und A3 außerhalb von Modellfluggeländen fliegen möchte. Nähere Infos gibt es auf den Internetseiten des LBA´s.
Außer der Registrierung von UAS-Betreibern ändert sich für das Fliegen auf unserem Modellflugplatz erst mal nichts. Die Regeln die unter den Allgemeinen Infos zu finden sind als auch der Kompetenznachweis gelten nur für das Fliegen außerhalb vom Modellflugplätzen!
Registrierung und Kompetenznachweis sind derzeit „noch“ kostenlos!
Link zum LBA zum Thema UAS:
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Link zur Registrierung von UAS Betreibern:
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Link zum Kompetenznachweis:
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Achtung:
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die eigentlich ab dem 31.12.2020 geltende Registrierungspflicht für alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (wie Modellflugzeuge und Drohnen) für vier Monate ausgesetzt. Das bedeutet, dass auch ohne Registrierungsnummer weiterhin geflogen werden darf. Bis zum 30. April 2021 reicht das bislang übliche Schild am Modell mit Namen und vollständiger Adresse.
Kein Flugbetrieb ab 01.05.2021 für Piloten die keine eID haben!
Nähre Informationen zur Registrierung sind unter folgendem Link zu finden:
Mit Fliegergrüßen,
euer Vorstand vom MFC-Niederrhein